Grundsätzlich:
Ein Original der Genehmigung bitte an das Unternehmen aushändigen
Eine ärztliche Verordnung zu jeder Fahrt (Krankentransportschein) ist erforderlich
Kein Eigenanteil bei Vorlage eines Befreiungsausweises Diese erhalten Sie von der Krankenkasse durch Erreichen der gesetzlich festgelegten Belastungsgrenze
Gesetzlicher Eigenanteil:
10 % des Fahrpreises
Mindestens 5,00 €
Höchstens 10,00 € pro Fahrt
Sind beim Fahrer gegen Quittung in Bar zu bezahlen
Fahrten zu ambulanten Behandlungen: (Nicht genehmigungspflichtig durch Kasse)
Nur für Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit den Buchstaben aG, H oder Bl
Für Personen mit der Pflegestufe 4 oder 5
Für Personen mit Pflegegrad 3 und einer Mobilitätseinschränkung
In Sonderfällen auch Personen ohne einen amtlichen Nachweis Genehmigung der Krankenkasse und Krankentransportschein erforderlich
Zuzahlung des Eigenanteils, oder
kein Eigenanteil bei Vorlage eines Befreiungsausweises
Kur- / Rehafahrten:
Genehmigung der Krankenkasse ist im Voraus erforderlich
Zuzahlung des Eigenanteils, oder
kein Eigenanteil bei Vorlage eines Befreiungsausweises
Fahrten zur Stationären Behandlung oder Entlassung
Krankentransportschein erforderlich keine Genehmigung Erforderlich
Kein Pflegegrad und oder Schwerbehindertenausweis erforderlich
Zuzahlung des Eigenanteils, oder
kein Eigenanteil bei Vorlage eines Befreiungsausweises Genehmigung der Krankenkasse und Krankentransportschein erforderlich
Ambulante Operationen:
Genehmigung der Krankenkasse ist nicht erforderlich
Krankentransportschein ist erforderlich
Zuzahlung des Eigenanteils, oder
kein Eigenanteil bei Vorlage eines Befreiungsausweises
Dialysepatienten:
Schriftliche Genehmigung der Krankenkasse ist erforderlich
Krankentransportschein ist erforderlich
Zuzahlung des Eigenanteils, oder
kein Eigenanteil bei Vorlage eines Befreiungsausweises
Kostenträger Unfallkasse, Berufsgenossenschaften:
Ärztliche Verordnung bzw. Verordnung der Schule ist erforderlich
Es ist kein Eigenanteil zu zahlen
Strahlen- / Chemotherapie:
Schriftliche Genehmigung der Krankenkasse ist erforderlich
Krankentransportschein ist erforderlich
Je nach Genehmigung der Kasse Barzahlung des Eigenanteils für die erste und letzte Fahrt
oder, kein Eigenanteil bei Vorlage eines Befreiungsausweises
Fahrten zu stationären Behandlungen Einlieferungen und Entlassungen bei Krankenhausaufenthalten von mehr als einem Tag
Genehmigung der Krankenkasse ist nicht erforderlich
Krankentransportschein ist erforderlich
Zuzahlung des Eigenanteils, oder
kein Eigenanteil bei Vorlage eines Befreiungsausweises