Krankenfahrten

Gesetzlich festgelegte Regelung zu Krankenfahrten

Grundsätzlich:

  • Ein Original der Genehmigung bitte an das Unternehmen aushändigen

  • Eine ärztliche Verordnung zu jeder Fahrt (Krankentransportschein) ist erforderlich

  • Kein Eigenanteil bei Vorlage eines Befreiungsausweises Diese erhalten Sie von der Krankenkasse durch Erreichen der gesetzlich festgelegten Belastungsgrenze

Gesetzlicher Eigenanteil:

  • 10 % des Fahrpreises

  • Mindestens 5,00 €

  • Höchstens 10,00 € pro Fahrt

  • Sind beim Fahrer gegen Quittung in Bar zu bezahlen

Fahrten zu ambulanten Behandlungen: (Nicht genehmigungspflichtig durch Kasse)

  • Nur für Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit den Buchstaben aG, H oder Bl

  • Für Personen mit der Pflegestufe 4 oder 5

  • Für Personen mit Pflegegrad 3 und einer Mobilitätseinschränkung

  • In Sonderfällen auch Personen ohne einen amtlichen Nachweis Genehmigung der Krankenkasse und Krankentransportschein erforderlich

  • Zuzahlung des Eigenanteils, oder

  • kein Eigenanteil bei Vorlage eines Befreiungsausweises

Kur- / Rehafahrten:

  • Genehmigung der Krankenkasse ist im Voraus erforderlich

  • Zuzahlung des Eigenanteils, oder

  • kein Eigenanteil bei Vorlage eines Befreiungsausweises

Fahrten zur Stationären Behandlung oder Entlassung

  • Krankentransportschein erforderlich keine Genehmigung Erforderlich

  • Kein Pflegegrad und oder Schwerbehindertenausweis erforderlich

  • Zuzahlung des Eigenanteils, oder

  • kein Eigenanteil bei Vorlage eines Befreiungsausweises Genehmigung der Krankenkasse und Krankentransportschein erforderlich

Ambulante Operationen:

  • Genehmigung der Krankenkasse ist nicht erforderlich

  • Krankentransportschein ist erforderlich

  • Zuzahlung des Eigenanteils, oder

  • kein Eigenanteil bei Vorlage eines Befreiungsausweises

Dialysepatienten:

  • Schriftliche Genehmigung der Krankenkasse ist erforderlich

  • Krankentransportschein ist erforderlich

  • Zuzahlung des Eigenanteils, oder

  • kein Eigenanteil bei Vorlage eines Befreiungsausweises

Kostenträger Unfallkasse, Berufsgenossenschaften:

  • Ärztliche Verordnung bzw. Verordnung der Schule ist erforderlich

  • Es ist kein Eigenanteil zu zahlen

Strahlen- / Chemotherapie:

  • Schriftliche Genehmigung der Krankenkasse ist erforderlich

  • Krankentransportschein ist erforderlich

  • Je nach Genehmigung der Kasse Barzahlung des Eigenanteils für die erste und letzte Fahrt

  • oder, kein Eigenanteil bei Vorlage eines Befreiungsausweises

  • Fahrten zu stationären Behandlungen Einlieferungen und Entlassungen bei Krankenhausaufenthalten von mehr als einem Tag

  • Genehmigung der Krankenkasse ist nicht erforderlich

  • Krankentransportschein ist erforderlich

  • Zuzahlung des Eigenanteils, oder

  • kein Eigenanteil bei Vorlage eines Befreiungsausweises