Krankenfahrten
Gesetzlich festgelegte Regelung zu Krankenfahrten
Grundsätzlich:
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Ein Original der Genehmigung bitte an das Unternehmen aushändigen
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Eine ärztliche Verordnung zu jeder Fahrt (Krankentransportschein) ist erforderlich
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Kein Eigenanteil bei Vorlage eines Befreiungsausweises Diese erhalten Sie von der Krankenkasse durch Erreichen der gesetzlich festgelegten Belastungsgrenze
Gesetzlicher Eigenanteil:
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10 % des Fahrpreises
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Mindestens 5,00 €
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Höchstens 10,00 € pro Fahrt
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Sind beim Fahrer gegen Quittung in Bar zu bezahlen
Fahrten zu ambulanten Behandlungen: (Nicht genehmigungspflichtig durch Kasse)
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Nur für Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit den Buchstaben aG, H oder Bl
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Für Personen mit der Pflegestufe 4 oder 5
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Für Personen mit Pflegegrad 3 und einer Mobilitätseinschränkung
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In Sonderfällen auch Personen ohne einen amtlichen Nachweis Genehmigung der Krankenkasse und Krankentransportschein erforderlich
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Zuzahlung des Eigenanteils, oder
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kein Eigenanteil bei Vorlage eines Befreiungsausweises
Kur- / Rehafahrten:
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Genehmigung der Krankenkasse ist im Voraus erforderlich
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Zuzahlung des Eigenanteils, oder
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kein Eigenanteil bei Vorlage eines Befreiungsausweises
Fahrten zur Stationären Behandlung oder Entlassung
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Krankentransportschein erforderlich keine Genehmigung Erforderlich
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Kein Pflegegrad und oder Schwerbehindertenausweis erforderlich
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Zuzahlung des Eigenanteils, oder
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kein Eigenanteil bei Vorlage eines Befreiungsausweises Genehmigung der Krankenkasse und Krankentransportschein erforderlich
Ambulante Operationen:
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Genehmigung der Krankenkasse ist nicht erforderlich
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Krankentransportschein ist erforderlich
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Zuzahlung des Eigenanteils, oder
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kein Eigenanteil bei Vorlage eines Befreiungsausweises
Dialysepatienten:
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Schriftliche Genehmigung der Krankenkasse ist erforderlich
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Krankentransportschein ist erforderlich
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Zuzahlung des Eigenanteils, oder
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kein Eigenanteil bei Vorlage eines Befreiungsausweises
Kostenträger Unfallkasse, Berufsgenossenschaften:
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Ärztliche Verordnung bzw. Verordnung der Schule ist erforderlich
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Es ist kein Eigenanteil zu zahlen
Strahlen- / Chemotherapie:
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Schriftliche Genehmigung der Krankenkasse ist erforderlich
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Krankentransportschein ist erforderlich
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Je nach Genehmigung der Kasse Barzahlung des Eigenanteils für die erste und letzte Fahrt
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oder, kein Eigenanteil bei Vorlage eines Befreiungsausweises
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Fahrten zu stationären Behandlungen Einlieferungen und Entlassungen bei Krankenhausaufenthalten von mehr als einem Tag
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Genehmigung der Krankenkasse ist nicht erforderlich
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Krankentransportschein ist erforderlich
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Zuzahlung des Eigenanteils, oder
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kein Eigenanteil bei Vorlage eines Befreiungsausweises